Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

In Deutschland ist das Berufsfeld der Psychotherapie so reglementiert, dass ein Teil der Therapeuten über die Krankenkassen abrechnen darf. Dann ist die Therapie für die Klienten kostenlos, dafür nimmt man aber enge Vorgaben in Kauf. Die Anzahl der Sitzungen ist festgelegt, außerdem muss der Therapeut Anträge mit einer Beschreibung des „Patienten“ von einem Gutachter prüfen lassen. Das heißt, man muss erst als richtig krank gelten, um eine Therapie zu bekommen. Der Therapeut darf dann nur eines der in Deutschland monopolistisch vorgegebenen Therapieverfahren anwenden: Psychoanalyse, Tiefenpsychologie oder Verhaltenstherapie — also keine Systemische Therapie, keine Gesprächspychotherapie, keine Gestalttherapie, obwohl diese Verfahren in anderen Ländern verbreitet sind und ebenfalls über empirische Studien ihre Wirksamkeit nachweisen können.

Ich praktiziere wie viele Kollegen nach dem sog. Heilpraktikergesetz, d.h. ich habe eine relativ unaufwändige staatliche Überprüfung abgelegt und darf somit mit Klienten psychotherapeutisch arbeiten. Das heißt, dass Sie selbst für die Sitzungen bezahlen müssen, dafür erfährt von meiner Seite niemand, dass Sie eine Therapie machen um welche Themen es sich bei Ihnen handelt. Sie und ich können den Rahmen unserer Arbeit frei verhandeln, es gibt keine Vorgaben über Mindest- oder Höchstdauer, Länge oder Häufigkeit der Treffen, und vor allem nicht darüber, wie die Therapie inhaltlich zu gestalten ist.

Um die Qualität meiner Arbeit sicher zu stellen, begebe ich mich regelmäßig in Supervision bei psychotherapeutischen Kollegen und bespreche dort den aktuellen Verlauf des therapeutischen Prozesses. Die Supervisoren erfahren dabei keine personenbezogenen Daten über Sie.


Rechtliche Situation

Wie lästig!

Psychotherapie auf Kosten der Krankenkasse

Falls Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie auf Kosten der Krankenkasse eine Psychotherapie machen, die allerdings an einige Bedingungen geknüpft ist. Dafür muss Ihnen in jedem Fall eine psychische Störung oder Krankheit diagnostiziert werden. Ich halte diesen Krankheitsbegriff für nicht sehr nützlich. Da ich auf Basis des Heilpraktikergesetzes arbeite und auch psychologische Beratung anbiete, ist eine Grenzziehung zwischen Menschen mit medizinisch definierten psychischen Störungen und Menschen ohne solche Störung für mich an dieser Stelle ohne Bedeutung.

Wer sich hier „Psychotherapeut“ nennen darf, der hebe bitte die Hand!

Die deutschen Gesetze sind verrückt. Ich habe eine staatliche Prüfung abgelegt, woraufhin ich die Psychotherapie ausüben und meine Tätigkeit auch so bezeichnen darf. Wie nennt man jemand, der beruflich Psychotherapie ausübt? Nach dem Willen der Gesetzgeber jedenfalls nicht „Psychotherapeut“. Genau genommen darf in ganz Deutschland niemand sich so nennen. Die therapeutischen Kollegen, die eine Approbation abgelegt haben und über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen, müssen sich „Psychologischer Psychotherapeut“ nennen, ist das nicht herrlich? Ich weise also darauf hin, dass ich hier die Tätigkeit eines Psychotherapeuten beschreibe, ohne zu behaupten, einer zu sein. Ich bin wohl ein „Psychotherapie Anbietender“.

Oder, falls Sie diesen Wahnsinn noch aushalten und es genau wissen wollen: Ich habe die Erlaubnis zur „berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“. (Was zum Himmel „Bestallung“ sein soll, kann ich Ihnen leider auch nicht sagen.) Solchen Unsinn kann man nur mit viel Humor ertragen.


1.7 Wie darf ich mich nach Abschluss eines Bachelor-Studienganges in Psychologie nennen? Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2010 soll nach Abschluss eines Bachelorstudiums in naturwissenschaftlichen Fächern die Abschlussbezeichnung “Bachelor of Science” (B.Sc.) verwendet werden. Fachliche Zusätze zu den Abschlussbezeichnungen sind ausgeschlossen.